Florist/Floristin – Neuordnung AO 2025

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Stephanie Marg
von Stephanie Marg
Lektorat bei u-form

Am 1. August 2025 ist die neue Ausbildungsordnung für die Floristen in Kraft getreten.

Auch hier gibt es zukünftig anstelle einer Zwischen- und Abschlussprüfung eine Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und eine Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2.

Das Prüfungsergebnis der ehemaligen Zwischenprüfung (jetzt Abschlussprüfung Teil 1) fließt somit bereits in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit ein.

Termine der ersten Prüfungen nach neuer AO:

  • Teil 1: Herbst 2026
  • Teil 2: Sommer 2027

Gewichtung der Prüfungsteile

  1. Teil 1: Herstellen floraler Werkstücke -> 20 Prozent,
  2. Teil 2: Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte -> 40 Prozent,
  3. Teil 2: Angewandte Technologie -> 15 Prozent,
  4. Teil 2: Warenwirtschaft -> 15 Prozent
  5. Teil 2: Wirtschafts- und Sozialkunde -> 10 Prozent

Teil 1 der Abschlussprüfung

  • „Herstellen floraler Werkstücke“ in zwei Teilen:
    • Praktischer Teil -> 150 Minuten (70 % Anteil am Gesamtergebnis für Teil 1)
    • Schriftlicher Teil -> 60 Minuten (30 % Anteil am Gesamtergebnis für Teil 1)

Teil 2 der Abschlussprüfung

  • „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ in zwei Teilen:
    • Arbeitsaufgabe: Planung und Vorstellung eines floralen Projekts (Arbeitsaufgabe: 120 Minuten, Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten; Gesamt: 150 Minuten) -> 30 % Anteil
    • Anfertigen von 3 Prüfstücken auf Grundlage der Arbeitsaufgabe (210 Minuten) -> 70 % Anteil
  • „Angewandte Technologie“ -> Schriftlicher Teil -> 90 Minuten
  • „Warenwirtschaft“ sowie -> Schriftlicher Teil -> 90 Minuten
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ -> Schriftlicher Teil -> 60 Minuten

Mehr Informationen finden Sie in der Verordnung, auf der Website des BiBB oder im Prüfungskatalog, sobald dieser erschienen ist.

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